1. Die Garantie wird nur dem unmittelbaren Käufer des Motors gewährt, sofern die Parteien im geschlossenen Vertrag nichts anderes vereinbart haben.
2. Die Gewährleistungsfrist für den Käufer beträgt 30 Tage. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum des Motors am Firmensitz oder mit dem Datum seiner Lieferung an die vom Käufer angegebene Adresse.
3. Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel und Fehler, die während der Garantiezeit am verkauften Artikel auftreten und deren Ursache im verkauften Artikel liegt.
4. Der Verkäufer garantiert dem Käufer die ordnungsgemäße Funktion des Motors, für den die Garantie gewährt wurde, vorausgesetzt, dass dieser mit der gebotenen Sorgfalt und entsprechend seiner Bestimmung verwendet wird.
5. In begründeten Reparaturfällen kann der Verkäufer verlangen, dass das Fahrzeug mit eingebautem Motor auf Kosten des Käufers an den Firmensitz des Verkäufers geliefert wird.
6. Wenn der im Rahmen der Garantie gelieferte Motor nicht vollständig mit der Ausrüstung ausgestattet ist, mit der er zum Zeitpunkt des Verkaufs geliefert wurde, betrachten der Verkäufer und der Käufer die Reklamation als unbegründet, es sei denn, der Käufer liefert den Motor mit vollständiger Ausrüstung innerhalb von 7 Tagen. Die Frist zur Prüfung der Mängelrüge läuft dann ab dem Datum der Lieferung des kompletten Motors.
7. Wird der Motor dem Verkäufer ohne Mängel oder ohne eindeutige Angabe des Grundes seiner Lieferung geliefert und ist die Reklamation unberechtigt, kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten für das Gutachten und andere mit der Erklärung verbundene Tätigkeiten in Rechnung stellen . Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über die voraussichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Reklamation zu informieren, wobei diese auch von den endgültig festgestellten Kosten abhängen können.
8. Die Gewährleistung verlängert sich um die Zeit zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung. Wird ein unter die Garantie fallendes Motorteil ausgetauscht, beginnt die Garantiezeit für dieses Teil ab dem Zeitpunkt des Austausches erneut.
9. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Motorzubehör (Vergaser, Wasserpumpen, Filter, Gehäuse, Riemen, elektrisches Zubehör, Gummi- und Elektroschläuche, Zündkerzen, Glühkerzen, Sensoren);
• Betriebsanpassungen und Anpassungen, die für die Montage des Motors vorgenommen werden müssen, einschließlich der Programmierung elektronischer Geräte;
• Leckagen von Öl oder anderen Flüssigkeiten, die durch natürlichen Verschleiß von Dichtungselementen verursacht werden (Dichtringe, Ventildichtungen, Dichtungen: Ölwanne, Ventildeckel, andere Dichtungen außer der Zylinderkopfdichtung);
10. Der Käufer ist verpflichtet, den Zahnriemen durch einen neuen zu ersetzen oder zumindest den vorhandenen Zahnriemen hinsichtlich Riemenzustand bzw. Kettendehnung zu überprüfen. Wenn beim Austausch des Zahnriemens das Garantiesiegel gebrochen wird, ist es notwendig, den Verkäufer zu kontaktieren und seine Zustimmung einzuholen. Wenn der Zahnriemen nicht innerhalb von 14 Tagen ausgetauscht oder überprüft wird und es dadurch zu einem Defekt dieses Teils kommt, erlischt die Garantie.
11. Der Käufer ist verpflichtet, den Motor innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum am Firmensitz oder nach Erhalt der Sendung durch den Kurier in das Fahrzeug einzubauen.
12. Die Garantiekarte ist gültig, wenn sie einen vollständigen Montageabschnitt mit der Unterschrift (und dem Stempel) des Installateurs enthält. Nach dem Einbau des Motors (innerhalb von 14 Tagen) müssen Kopien der ausgefüllten Einbaukarte elektronisch an den Verkäufer übermittelt werden. Nichteinreichen der Versammlungskarte innerhalb der vorgegebenen Frist
führt zum Erlöschen der Garantie.
13. Der Käufer ist verpflichtet, den Austausch der Öl-, Öl-, Luft- und Kraftstofffilter auf eigene Kosten vorzunehmen.
14. Die verkauften Motoren sind mit Sicherheitssiegeln versehen, deren Bruch zum Erlöschen der
Garantie.
15. Der Käufer verliert die Garantie durch:
• mechanische Schäden am Motor, die während des Transports oder der Montage entstanden sind;
• Motorschäden, die durch vom Käufer ohne Rücksprache und Zustimmung des Verkäufers vorgenommene Modifikationen und Konstruktionsänderungen verursacht wurden;
• nicht autorisierte Reparaturen oder Demontage des Motors ohne Rücksprache und Zustimmung des Verkäufers;
- vorsätzliche Beschädigung des Motors;
- Verwendung von Betriebsmitteln, die nicht den Empfehlungen des Herstellers entsprechen;
- Bruch des Sicherheitssiegels;
- Motorschäden, die durch unsachgemäßen Umgang oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
16. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, die durch fehlerhaften Motorbetrieb entstehen, wie etwa: Kosten für die Stilllegung des Fahrzeugs, das Parken, das Abschleppen oder die Anmietung von Ersatzwagen. Mängelansprüche des Käufers bestehen insbesondere nicht, wenn er einen Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns geltend macht, der durch den Mangel des Vertragsgegenstandes entstanden ist.
17. Wird ein Defekt am Motor festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, den Motor unverzüglich stillzulegen und dem Verkäufer zu übergeben. Das Risiko einer Motorbeschädigung während des Motortransports trägt der Käufer.
18. Der Verkäufer hat 14 Tage Zeit, die Beschwerde zu prüfen. Informationen zur Position des Verkäufers können per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden: lynxgetriebe@gmail.com
19. Im Rahmen der Garantie hat der Käufer Anspruch auf:
Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer (sofern der damit verbundene Betrag vom Verkäufer und Käufer bestimmt und akzeptiert wird)
b) Ersetzen des Motors durch einen anderen Motor mit den gleichen Parametern, im Falle bestätigter
schriftlich durch eine mit dem Verkäufer vereinbarte Kfz-Werkstatt. Der Liefertermin des Motors wird mit dem Käufer vereinbart.
20. Infolge des Austausches des Motors entsteht dem Käufer kein Anspruch auf Ersatz der für den Einbau aufgewendeten Kosten sowie der Kosten für vom Käufer beschafftes Material, jedoch wird für den neuen Motor eine neue Gewährleistung gewährt.
21. Die Rechte und Pflichten der Parteien richten sich nach dieser Vereinbarung und den Garantiebedingungen, mit denen sich der Käufer vertraut machen sollte. In allen Angelegenheiten, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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